Veröffentlichungen nach EnWG
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Netzanschluss
Netzanschluss / -vertrag + Anlagen
Anschlussnutzungsvertrag
Technische Mindestanforderungen (bei uns gilt das VDE-Regelwerk)
TAB_2019.pdf1 MB
Merkblätter und Richtlinien
Temperaturabhängige Lastprofile
Netzzugang/-Entgelte
Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland 1998 kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen.
Einführung
Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Altdorf GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
Genehmigung
Die Netzentgelte der Stadtwerke Altdorf GmbH werden jährlich an die zuständige Regulierungsbehörde gemeldet.
Die Stadtwerke Altdorf GmbH garantiert allen Netznutzern die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Netze der Stadtwerke Altdorf GmbH
Die Stadtwerke Altdorf GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen 20 kV (Mittelspannung) und 0,4 kV (Niederspannung).
Übersicht Netzentgelte
Preise für Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Minderbezugsmengenausgleich für Kunden ohne ¼-h-Lastgangmessung im Niederspannungsnetz
Wir verwenden für unsere Mehr-Minderabrechnung die vom BDEW veröffentlichten Preise
Netznutzungsvertrag
Vereinbarung individuelles Netzentgelt
Kontaktdaten
Energie- und Netzstrukturdaten
Informationen bei Stromabschaltungen / Ersatzversorgung
Stromabschaltungen
Ersatzversorgung Aggregateinsatz
Netzengpässe
Zur Zeit sind keine Netzengpässe vorhanden.
Grund- und Ersatzversorgung, Sonstiges
Feststellung des Grundversorgers
Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027 ist der Vertrieb der Stadtwerke Altdorf GmbH.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Altdorf GmbH durchgeführt.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden. Bitte folgen Sie diesem Link.
MessZV
Smart Meter Rollout
Die Stadtwerke Altdorf GmbH beginnen ab 2017 mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rollout.
Der zeitliche Rahmen ist wie folgt geplant:
ab 2017 Einbau von modernen Messeinrichtungen.
ab 2018 Einbau von intelligenten Messsystemen (nur bei Verfügbarkeit)
Bedienungsanleitung Smart Meter Zähler (moderne Messeinrichtung)
Messstellenrahmenvertrag
Messrahmenvertrag
Messrahmenvertrag_01.pdf620 KB
Nachweis Wiederverkäufer
Die Stadtwerke Altdorf GmbH ist Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Den aktuell gültigen Nachweis (Vordruck USt 1 TH) für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie hier.
Wiederverkäufernachweis
Allgemeine Gesetze / Verordungen / Bestimmungen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)