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Veröffentlichungen nach EnWG

Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Netzanschluss

Temperaturabhängige Lastprofile

Netzzugang/-Entgelte

Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland 1998 kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen.

Einführung

Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Altdorf GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Genehmigung

Die Netzentgelte der Stadtwerke Altdorf GmbH werden jährlich an die zuständige Regulierungsbehörde gemeldet.

Die Stadtwerke Altdorf GmbH garantiert allen Netznutzern die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Netze der Stadtwerke Altdorf GmbH

Die Stadtwerke Altdorf GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen 20 kV (Mittelspannung) und     0,4 kV (Niederspannung).

Energie- und Netzstrukturdaten

Informationen bei Stromabschaltungen / Ersatzversorgung

Netzengpässe

Zur Zeit sind keine Netzengpässe vorhanden.

Grund- und Ersatzversorgung, Sonstiges

Feststellung des Grundversorgers

 

Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027 ist der Vertrieb der Stadtwerke Altdorf GmbH.

 

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Altdorf GmbH durchgeführt.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden. Bitte folgen Sie diesem Link.

MessZV

Smart Meter Rollout

Die Stadtwerke Altdorf GmbH beginnen ab 2017 mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rollout.

Der zeitliche Rahmen ist wie folgt geplant:

ab 2017 Einbau von modernen Messeinrichtungen.

ab 2018 Einbau von intelligenten Messsystemen (nur bei Verfügbarkeit)

 

Bedienungsanleitung Smart Meter Zähler (moderne Messeinrichtung)

Nachweis Wiederverkäufer

Die Stadtwerke Altdorf GmbH ist Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Den aktuell gültigen Nachweis (Vordruck USt 1 TH) für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie hier.