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Schlichtungsstelle

Sollte in der Zukunft der seltene Fall unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns als Ihren Energieversorger eintreten, stehen Ihnen die nachfolgenden Anlaufstellen mit Rat zur Verfügung:

Auftraggeberbeschwerden, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:

Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann sich der Auftraggeber an den oben genannten Kundenservice der Stadtwerke Altdorf GmbH wenden. Sollte hier keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann zur Beilegung der Streitigkeit ein Schlichtungsverfahren beantragt werden bei: 

 

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon:                      030 2757240-0

E-Mail:                        info@schlichtungsstelle-energie.de

Internet:                    www.schlichtungsstelle-energie.de

Für Verbraucherinformationen steht der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Verfügung:  Postfach 8001, 53105 Bonn

EU-Streitbeilegungsverfahren

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommision stellt unter

http://ec.europa.eu/cosumers/odr/

eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (Nach Artikel 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.

Verbraucherservice Bundesnetzagentur

Postanschrift:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

 

Telefon: 0228 14 15 16, Telefax: 030 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de,

Internet: www.bundesnetzagentur.de

Zuständige Aufsichtsbehörden für den Netzbetrieb:

Regulierungskammer des Freistaates Bayern
Bayerische Landesregulierungsbehörde
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-0
Telefax: 089 2162-2884
geschaeftsstelle@regk.bayern.de

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für jedes Geschlecht.

Abwendungsvereinbarung nach GVV