Stadtwerke Altdorf – Näher geht’s nicht

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Kundenmitteilung zur Insolvenz der FlexStrom-Gruppe

Mittlerweile haben drei Unternehmen der FlexStrom-Gruppe, also die FlexStrom AG, die OptimalGrün GmbH sowie die Löwenzahn Energie GmbH beim Amtsgericht Berlin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

 

Nachdem diese drei Unternehmen zunächst auf ihren Internetseiten verlautbarten, dass trotz des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Belieferung der Kunden dieser Unternehmen mit Strom fortgesetzt wird, wird nun am 19.04.2013 von diesen Unternehmen erklärt, dass die Belieferung aller Kunden ab sofort eingestellt worden ist.

 

Das hat gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Folge, dass sämtliche Kunden dieser Unternehmen sich jetzt in der sogenannten Ersatzversorgung befinden, die durch den örtlichen Grundversorger sichergestellt ist. Somit ist die nahtlose Versorgung aller betroffenen Kunden mit Energie gewährleistet. Alle betroffenen Kunden wurden heute von der Stadtwerke Altdorf GmbH (Netzbetrieb Strom) mit separaten Kundenanschreiben hierüber informiert.

 

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf Ersatzversorgung nur für maximal 3 Monate besteht. Deshalb sollten sich betroffene Kunden zeitnah um den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages kümmern. Die Stadtwerke Altdorf GmbH stellt insofern interessante Tarife zur Verfügung und informiert gerne betroffene Kunden unter der Telefonnummer 09187/929-0 oder persönlich im Kundenzentrum über aktuelle Angebote, die u. a. gewährleisten, dass kompetente Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Natürlich gibt es bei der Stadtwerke Altdorf GmbH keine Versorgung mit „Vorauskasse“, so wie dies bei den Unternehmen der FlexStrom- und der TelDaFax-Gruppe der Fall war und dazu führte, dass für 100.000ende Kunden die Gelder, die sie im Rahmen der Vorauszahlung geleistet haben und für die noch kein Strom geliefert wurde, wohl weitgehend verloren gegangen sind bzw. verloren gehen werden.

 

Was aktuell bestehende Vertragsverhältnisse von Kunden zu den vorbenannten Unternehmen der FlexStrom-Gruppe anbelangt, so rät die Stadtwerke Altdorf GmbH dazu, diese durch eine rechtskundige Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit einer Kündigung besteht. Denn es sollte bei Abschluss eines neuen Vertrages mit einem neuen Lieferanten nicht die Situation entstehen, plötzlich zwei parallel laufende Verträge zu besitzen für eine Versorgung.

 

 

Kontakt und Informationen:

 

Telefonisch: 09187 / 929-0

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Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr