Kurzmeldungen
Stadtwerke-Kunden profitieren von ermäßigten Steuersätzen
Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 im Zuge des Corona-Krise ein umfangreiches Konjunkturpaket 2020 verabschiedet, um so die Binnenkonjunktur und die Wirtschaft anzukurbeln. Gegenstand dieses Paketes ist auch die Senkung der Umsatzsteuer: Für die Dauer von 6 Monaten, d. h., vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020, wird der normale Umsatzsteuersatz von 19% auf 16%, außerdem der ermäßigte Satz von 7% auf 5% gesenkt. Diese Senkung gilt für alle Unternehmer bzw. Unternehmen.
Für die Kunden der Stadtwerke Altdorf GmbH bedeutet das, dass im genannten Zeitraum den Netto-Strom- und Netto-Wasserpreisen die niedrigeren Steuersätze aufgeschlagen werden. „Unsere Kundinnen und Kunden profitieren damit von der Entscheidung der Bundesregierung“, sagt Geschäftsführer Florian Müller.
Die Kundinnen und Kunden müssen nichts veranlassen, denn der jeweilige Strom- und Wasserverbrauch wird mit den niedrigeren Steuersätzen abgerechnet. Die festgesetzten Abschläge bleiben für das Jahr 2020 unverändert.
Auch alle weiteren Dienstleistungen der Stadtwerke Altdorf GmbH (z. B. Hausanschlüsse für Strom/Wasser, Baustrom/Bauwasser, Reparaturen, etc.) werden im Leistungszeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit den verminderten Umsatzsteuersätzen abgerechnet.
Sollten sich Fragen zu diesem oder weiteren Themen ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen im Kundenzentrum der Stadtwerke persönlich oder telefonisch unter 09187 929-0 zu den bekannten Öffnungszeiten für Auskünfte gerne bereit.